Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
- Maskenpflicht in allen Schulgebäuden und für ALLE Personen: SchülerInnen, Lehrkräfte, MitarbeiterInnen und Hortkinder
- Aussetzung der Maskenpflicht im Freien innerhalb der definierten Gruppe möglich, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Einhaltung des Mindestabstandes garantiert werden kann
- Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung
- Schul-Corona-Verordnung
- 5. Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung MV
- Hinweisschreiben Schulorganisation ab dem 11.01.2021