Anmeldung zur Einschulung
In §43 Abs. 1 des Schulgesetzes MV ist für jedes Kind der Beginn der Schulpflicht festgeschrieben:
"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 01. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der örtlich zuständigen Schule."
Die vorherige Registrierung aller einzuschulenden Kinder ist ebenfalls gesetzlich geregelt:
Bis Ende Oktober des Jahres, in dem die Kinder das 5. Lebensjahr vollenden, müssen sie von ihren Sorgeberechtigten zur Einschulung angemeldet werden - und zwar grundsätzlich an der örtlich zuständigen Grundschule. Dies gilt auch dann, wenn die Beschulung des Kindes an einer anderen Schule erfolgen soll.
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Die Anmeldung an unserer Grundschule erfolgt grundsätzlich nur persönlich im Sekretariat im Regionalschulgebäude.
Mitzubringen sind:
• Geburtsurkunde und Impfausweis des Kindes im Original
• Passbild des Kindes, falls der Schulbus genutzt werden soll/muss
• vorhandene Sorgerechtsbescheide/Negativbescheide/Urteile
Die Einschulungsüberprüfungen werden in der Regel im Januar des Jahres der Einschulung durchgeführt.
Immer am Samstag vor dem offiziellen Start des neues Schuljahres schulen wir die neuen Erstklässler im feierlichen Rahmen ein.
GANZ WICHTIG: Alle Anträge auf Beschulung an einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule sind parallel zur Anmeldung an unserer Grundschule an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen zu richten und werden durch die jeweils zuständigen Gemeinden entschieden.
Mein Kind kommt in die Schule
Ein Wegweiser für den Übergang
von der KiTa in die Schule