Veränderungen im Bildungsgang
Freiwilliger Rücktritt
Vorversetzung - Überspringen einer Jahrgangsstufe
15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres bei der Schule zu stellen.
Verlängerung der Beschulungsdauer
Wurde die Berufsreife nicht erreicht, kann ein Antrag auf Verlängerung der Schulbesuchsdauer gestellt werden.
Wechsel der Niveaustufe
Ein Wechsel der Niveaustufe in Fächern, in denen differenziert auf dem Niveau der Berufsreife bzw. der Mittleren Reife unterrichtet und bewertet wird, kann formlos beantragt werden und erfolgt in der Regel zum nach- folgenden Schuljahr.
Wechsel des Wahlpflichtkurses
Ein Wechsel des Wahlpflichtkurses - zum Beispiel die Abwahl der zweiten Fremdsprache zugunsten des alternativen Wahlpflichtangebotes - kann formlos beantragt werden und erfolgt in der Regel zum nachfolgenden Schulhalbjahr.
Wechsel des Bildungsganges
Weist das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 auf, so können Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 mit Zustimmung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsganges übergehen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule erwerben durch die Mittlere Reife die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
Der Wechsel des Bildungsganges kann formlos beantragt werden.