Aktuelle Festlegungen zur Beschulung
- die neuen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31.01.2021
- weiterhin angeordneter Distanzunterricht für alle Kinder aus den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9
- Aufhebung der Präsenzpflicht für alle, so dass auch die Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 zu Hause bleiben und dort lernen und arbeiten DÜRFEN
- Maskenpflicht in allen Schulgebäuden und für ALLE Personen: SchülerInnen, Lehrkräfte, MitarbeiterInnen und Hortkinder
- lediglich im Freien gilt innerhalb der definierten Gruppe und auch nur, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes garantiert werden kann, keine Maskenpflicht
- kein Nachmittagsunterricht & Sport, keine GTS & Musikschule
- grundsätzlich werden alle Sorgeberechtigten dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit irgendwie möglich
- Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 können ihre Aufgaben nur dann unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule bearbeiten, wenn eine häusliche Betreuung nicht möglich ist
- die Inanspruchnahme schulischer Angebote darf ab dem 11.01.2021 nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen:
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HINWEIS: OHNE die beiden ausgefüllten Formulare darf ab dem 11.01.2021 das gesamte Schulgelände NICHT BETRETEN werden!
- Anträge auf benötigte Leihgeräte sind umgehend über den nachfolgenden Button zu stellen.
- Nach unserer Rückmeldung können die Geräte jeweils zwischen 8:00 und 14:00 Uhr durch die/den Sorgeberechtigte(n) gegen Vorlage eines Personalausweises im Sekretariat abgeholt werden.
- Der Leihzeitraum verlängert sich automatisch bis zum 31.01.2021.
Letzte Aktualisierung: 20.01.2021 22:30 Uhr
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