Teilnahme am Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Unterrichtsfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirchen oder Religionsgemeinschaften erteilt.
Die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler, entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Für Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet worden sind oder sich abgemeldet haben,
wird im Primar- und Sekundarbereich 1 Unterricht in Philosophieren mit Kindern erteilt. Kann kein Unterricht im Ersatzfach Philosophieren mit Kindern erteilt werden, ist hilfsweise aus dem musisch-ästhetisch-künstlerischen Lernbereich Ersatzunterricht zu erteilen.
Die Abmeldung verpflichtet die SchülerInnen am Unterricht im Ersatzfach teilzunehmen. Die Abmeldungen vom Religionsunterricht erfolgen schriftlich bei der Schulleitung und sind längstens für ein Schuljahr gültig. Eine Abmeldung muss also jedes Schuljahr erneuert werden.