Schullaufbahnempfehlung 6
Aufgrund der Corona-bedingten Kontakteinschränkungen sind in diesem Jahr persönliche Beratungsgespräche in der Schule nur eingeschränkt möglich. Deshalb bieten wir alternativ auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung an. Nutzen Sie bitte die nachfolgenden Button, um einen Beratungstermin mit einer Lehrkraft zu vereinbaren. Um die Gespräche besser koordinieren zu können, bitten wir um mehrere Terminvorschläge. Ihre Terminwünsche laufen umgehend bei der jeweiligen Lehrkraft auf und es erfolgt eine schnelle Rückmeldung.
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Die KlassenleiterInnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 wird durch die Schule eine Lauf-bahnempfehlung ausgesprochen, welche die Sorgeberechtigten bei der Wahl des weiterführenden Bildungsganges für ihr Kind unterstützen soll.
Grundlage dieser Empfehlung sind allein die gesetzlichen Regelungen aus dem aktuellen Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, wonach eine Empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang gegeben werden muss, wenn der Durchschnitt aus den Endnoten der Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,5 oder besser ist.
Die unterrichtenden Lehrkräfte unserer Schule sind der Meinung, dass der Erfolg im gymnasialen Bildungsgang von vielerlei Faktoren abhängt und nicht nur an den Endnoten der Hauptfächer festgemacht werden sollte. Deshalb fügen wir der Laufbahnempfehlung auch weiterhin einen nach Fächern aufgeschlüsselten Kompetenzbericht bei.
Letztendlich wählen aber nach wie vor allein die Sorgeberechtigten den weiterführenden Bildungsgang, den ein Kind einschlagen soll.
Entscheiden sich die Sorgeberechtigten entgegen der ausgesprochenen Schullaufbahnempfehlung für den gymnasialen Bildungsgang, gilt die Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsschuljahr. Sofern die Schülerin oder der Schüler das Erprobungsschuljahr nicht erfolgreich absolviert, hat sie oder er diesen Bildungsgang zu verlassen.
Tipp: Prinzipiell ist ein Wechsel des Bildungsganges auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich und für ein Kind mitunter empfehlenswerter.