Regionale Schule mit Grundschule

"Am Schweriner See"

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  • Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 dürfen ihre Aufgaben nur dann unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule bearbeiten, wenn eine häusliche Betreuung nicht möglich ist
  • grundsätzlich werden alle Sorgeberechtigten dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit irgendwie möglich
  • die Nutzung schulischer Angebote ist nur möglich nach Vorlage der unterschriebenen Selbsterklärung und Gesundheitsbestätigung
  • die Anmeldung zur Notbetreuung weiterhin über den Button auf der Startseite
  • besucht ein Kind NICHT den freiwilligen Präsenzunterricht, muss es abgemeldet werden ---> bitte nachfolgenden Button benutzen
  • nur beim ersten Besuch in der Schule muss erneut die beidseitig unterschriebene Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden
  • kein Regel-Unterricht, sondern nur Aufgaben und Betreuung
      - weiterhin Aufhebung der Präsenzpflicht für alle

      - Klassenstufen 1 - 6:
         - Aufforderung zur häuslichen Betreuung der Kinder
         - Nutzung des schulisches Angebotes nur dann gestattet, wenn keine
         - Möglichkeit der häuslichen Betreuung besteht

      - Klassenstufen 7 - 9: weiterhin Distanzunterricht
      - Klassenstufe 10: weiterhin freiw. Präsenzunterricht, Prüfungsvorbereitg.
  • Begriffserklärungen:
      - DISTANZ = zu Hause
      - PRÄSENZ = in der Schule
      - FREIWILLIG = allein die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ein Kind in
      FREIWILLIG = dieser Zeit die Schule besucht
  • Beibehaltung der bewährten Vorgehensweise der ABmeldung der Kinder --> bitte dafür weiterhin den nachfolgenden Button nutzen
  • Aufhebung der Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen
  • alle Sorgeberechtigten werden dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit irgendwie möglich
  • angeordneter Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 7 - 9
  • freiwilliger Präsenzunterricht für die Klassenstufe 10
  • Jahrgangsstufen 1-6: Präsenzunterricht
  • nur für die Klassenstufen 1 - 6 findet eine Notbetreuung statt bei nachgewiesener Berechtigung und einer ausgefüllten Arbeitgeber-/Selbstständigenbescheinigung 
  • die neuen Formulare sind vor der Inanspruchnahme der Betreuung bei der betreuenden Lehrkraft oder im Sekretariat abzugeben
  • Entscheidungen trifft die Schulleitung in Absprache mit der KiTa
  • aus schulorganisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung über den nachstehenden Button unerlässlich






 
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