Geparkt
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- Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 dürfen ihre Aufgaben nur dann unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule bearbeiten, wenn eine häusliche Betreuung nicht möglich ist
- grundsätzlich werden alle Sorgeberechtigten dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit irgendwie möglich
- die Nutzung schulischer Angebote ist nur möglich nach Vorlage der unterschriebenen Selbsterklärung und Gesundheitsbestätigung
- die Anmeldung zur Notbetreuung weiterhin über den Button auf der Startseite
- besucht ein Kind NICHT den freiwilligen Präsenzunterricht, muss es abgemeldet werden ---> bitte nachfolgenden Button benutzen
- nur beim ersten Besuch in der Schule muss erneut die beidseitig unterschriebene Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden
- kein Regel-Unterricht, sondern nur Aufgaben und Betreuung
- weiterhin Aufhebung der Präsenzpflicht für alle
- Klassenstufen 1 - 6:
- Aufforderung zur häuslichen Betreuung der Kinder
- Nutzung des schulisches Angebotes nur dann gestattet, wenn keine
- Möglichkeit der häuslichen Betreuung besteht
- Klassenstufen 7 - 9: weiterhin Distanzunterricht
- Klassenstufe 10: weiterhin freiw. Präsenzunterricht, Prüfungsvorbereitg. - Begriffserklärungen:
- DISTANZ = zu Hause
- PRÄSENZ = in der Schule
- FREIWILLIG = allein die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ein Kind in
- FREIWILLIG = dieser Zeit die Schule besucht - Beibehaltung der bewährten Vorgehensweise der ABmeldung der Kinder --> bitte dafür weiterhin den nachfolgenden Button nutzen
- Aufhebung der Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen
- alle Sorgeberechtigten werden dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit irgendwie möglich
- angeordneter Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 7 - 9
- freiwilliger Präsenzunterricht für die Klassenstufe 10
- Jahrgangsstufen 1-6: Präsenzunterricht
- nur für die Klassenstufen 1 - 6 findet eine Notbetreuung statt bei nachgewiesener Berechtigung und einer ausgefüllten Arbeitgeber-/Selbstständigenbescheinigung
- die neuen Formulare sind vor der Inanspruchnahme der Betreuung bei der betreuenden Lehrkraft oder im Sekretariat abzugeben
- Entscheidungen trifft die Schulleitung in Absprache mit der KiTa
- aus schulorganisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung über den nachstehenden Button unerlässlich